Allgemeine Informationen:
Eine Rechtsschutzversicherung ist wie jede andere Versicherung ein Vertrag. Ein Versicherungsnehmer sucht sich eine geeignete Versicherung und zahlt sogenannte Prämien monatlich ein. Dafür hat er ein Recht auf Leistungen von der jeweiligen Versicherung. Diese Leistungen beziehen sich auf das rechtliche Interesse des Versicherten ein einem vereinbarten Umfang. Dem Versicherungsvertrag liegt bestimmte Rechte und Pflichten zugrunde, welche im Versicherungsvertragsgesetz geregelt sind. Zusätzlich hat die Versicherung die Möglichkeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu schließen. Zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben heute viele Versicherungsunternehmen noch besondere Bedingungen vereinbart.
Leistungen der Rechtsschutzversicherung:
Im Allgemeinen sind in dem Vertrag bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine Deckungssumme von 250000 Euro vereinbart, außerdem übernimmt die Versicherung Kosten für die gesetzliche Anwaltsgebühr (dieser kann vom Versicherungsnehmer frei gewählt werden), Zeugengelder und Honorare für Sachverständige, Gerichtskosten, Kosten der Gegenpartei. In der Regel werden auch Strafkautionen übernommen, und zwar bis zu einer Höhe von 50000 Euro. Der Versicherungsnehmer wird so vor dem Strafvollzug geschützt. Bei einer Rechtsschutzversicherung sind in den Leistungen keine Geldstrafen oder Bußgelder enthalten. Wie auch bei einer Kaskoversicherung für Autos werden bei der Rechtsschutzversicherung meist Selbstbeteiligungen vereinbart, damit die monatliche Prämie nicht allzu hoch ausfällt. Die Beteiligungen liegen meist bei 150 bis 250 Euro je Fall. Vor Abschluss eines Vertrages empfiehlt es sich, einen Rechtsschutzversicherung Test zu machen, um die beste Rechtsschutzversicherung für die individuelle Lebenssituation auszuwählen. Hinzuzufügen ist noch, dass ein Versicherungsschutz europaweit gilt. Einige Unternehmen bieten bei einem längeren Auslandsaufenthalt auch Versicherungsschutz weltweit an. Meist werden dann nur Anwaltsgebühren übernehmen, kommt es zu einem Rechtsstreit. In der Regel ist die Versicherungssumme dann auf 30000 Euro begrenzt. Minderjährige Kinder, die zum Haushalt gehören sind meist mitversichert. Volljährige Kinder sind nur dann versichert, wenn sie noch nicht verheiratet sind, bzw. noch keine dauerhafte Berufstätigkeit nachzuweisen haben. Bei manchen Versicherungen endet die Mitversicherung der Kinder mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Sind volljährige Kinder, die zum Haushalt gehören mitversichert, gilt die Versicherung jedoch für jeden Lebensbereich. Es wird bspw. kein Rechtsschutz für das Führen eines Fahrzeuges übernommen, da hier die Haftpflichtversicherung zum Tragen kommt.
Arten der Rechtsschutzversicherung:
Meist muss eine Wartezeit von drei Monaten erfüllt sein, ehe Rechtsschutz besteht. Wurde ein Verkehrsunfall begangen, wirkt die Versicherung oft schon ohne eine Wartezeit, für sogenannte Härtefälle. Grundsätzlich ist die Rechtsschutzversicherung modular aufgebaut. Man hat die Möglichkeit ein Komplettpaket zu nehmen, somit wäre alles versichert. Kommt es zu einem Rechtsstreit in irgendeinem Lebensbereich, besteht Rechtsschutz. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, nur bestimmte Lebensbereiche abzusichern, z. B. Verkehrs-Rechtsschutz, Wohnungs-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz.