Kfz-Versicherung

Die Haftpflicht in der Kfz-Versicherung zur Versicherung von Halter, Eigentümer, Beifahrer und Fahrer ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Fahrzeug, das keine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, darf im Straßenverkehr nicht bewegt werden. Näheres hierzu findet man auch in der Straßenverkehrsordnung.

Wie setzen sich die Beiträge zur Kfz-Versicherung zusammen?
Die Beitragshöhe wird durch fünf Faktoren bestimmt, nämlich durch den Fahrzeugtyp, durch das Alter des Versicherungsnehmers, durch die Anzahl der eventuell weiteren Fahrer, die das Fahrzeug fahren und die jährliche Kilometerleistung, die mit Fahrzeug voraussichtlich erbracht wird, sowie durch einen eventuellen Abstellplatz, wie Garage oder Privatparkplatz. Jede Änderung in Bezug auf die Anzahl der Fahrer oder die jährliche Kilometerleistung muss der Versicherung mitgeteilt werden, da es bei einem Schadensfall seitens der Versicherung zu einer Leistungsverweigerung kommen kann.

Günstige Beitragszahlungen durch hohe Schadensfreiheitsklassen
Mit jedem unfallfreien Jahr steigt die Schadensfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers und mit diesem Anstieg fällt proportional die Höhe der Beitragszahlungen. Kommt es zu einem Unfall, bei der die Kfz-Versicherung in Leistung treten muss, sinkt die Schadensfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers und die Höhe der vom Versicherungsnehmer zu entrichtenden Beiträge steigt wieder an.

Vollkasko und Teilkasko zum Schutz des eigenen Fahrzeugs
Bei Abschluss einer Kfz-Versicherung kann man neben der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hinzu buchen. Diese Kaskoversicherungen sichert das eigene Fahrzeug im Schadensfall ab. Mit Abschluss einer Teilkaskoversicherung sind Schäden durch Umwelteinflüsse wie Sturm, Hagel und Überschwemmung abgedeckt. Zum Leistungsumfang der Teilkasko gehört auch Kostenerstattung bei Glasbruch am Fahrzeug. Weiterhin sind durch die Teilkasko Schäden durch Feuer, Haarwild und Marderbiss abgedeckt. Es ist ratsam, die Teilkasko für Fahrzeuge abzuschließen, die bis acht Jahre alt sind, da die Teilkasko den Wiederbeschaffungswert bezahlt. Dieser entspricht dem Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall.
Die Vollkasko erbringt neben den in der Teilkaskoversicherung enthaltenen Leistungen zudem Leistungen, auch wenn der Fahrer bzw. der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall das Fahrzeug beschädigt hat. Die Vollkaskoversicherung deckt weiterhin die Schäden durch Vandalismus ab sowie Schäden, bei denen der Versicherte nicht anwesend war und der Schädiger nicht benannt werden kann. Die Vollkaskoversicherung sollte für Neufahrzeuge und wertvolle Fahrzeuge abgeschlossen werden. Nach rund drei Jahren kann man auf eine Teilkaskoversicherung umsteigen und auf den Vollkaskoschutz verzichten, weil mit zunehmendem Alter des Fahrzeugs der Wiederbeschaffungswert sinkt.

Selbstbeteiligung – Beitragshöhe mitbestimmen
Durch die Wahl einer Selbstbeteiligung bei der Teilkasko oder der Vollkasko einer Kfz-Versicherung hat der Versicherungsnehmer Einfluss auf die Höhe der Beitragszahlungen.
Die Selbstbeteiligung ist derjenige in der Kfz-Versicherung festgelegte Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst bezahlt. Je höher die Selbstbeteiligung gewählt wird, desto niedriger sind die vom Versicherungsnehmer zu entrichtenden Beiträge.