Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung leistet bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im versicherten Umfang Versicherungsschutz. Eine Klage vor Gericht geht schnell in die Tausende und ist für den Normalbürger in den wenigsten Fällen aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

Welche Arten der Rechtsschutzversicherung gibt es?
Die versicherbaren Bereiche sind vielseitig. So gibt es beispielsweise Berufs-Rechtsschutz, Verkehrs-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz. Eine spezielle Art wäre der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz. Dieser kommt in der Regel für Beamte, Soldaten, Ärzte oder Apotheker in Betracht.

Welche sollte ich haben?
Das hängt vollkommen von den speziellen Bedürfnissen und Umständen ab. Eine ausführliche Beratung durch einen Fachmann wird hier empfohlen.

Was leistet die Rechtsschutzversicherung?
Regelmäßig werden die gesetzlichen Anwaltskosten, Gerichtskosten, Strafkautionen und Sachverständigenhonorare (Zeugenkosten) übernommen. Muss der Versicherungsnehmer bei verlorener Klage auch die Kosten des Gegners übernehmen, so sind diese grundsätzlich ebenfalls abgedeckt.

Wo gilt der Versicherungsschutz?
Dieser gilt europaweit, in einigen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf einigen Inseln. Nähere Informationen können dem Versicherungsvertrag oder -angebot entnommen werden.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Ja. In der Regel liegt diese pro Rechtsschutzfall zwischen 150 und 250 Euro. Hiermit soll auch einem Rechtsstreit wegen Bagatellen vorgebeugt werden.

Kann ich nachträglich eine Rechtsschutzversicherung abschließen?
Nein. Fast alle Versicherungen haben eine Wartezeit von drei Monaten. Somit ist es nicht möglich, für ein zurückliegendes Ereignis Versicherungsschutz zu erhalten.

Was wird nicht abgedeckt?
Klagen vor internationalen Gerichtshöfen oder dem Verfassungsgericht sind nicht abgedeckt. Auch bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen besteht kein Versicherungsschutz. Hier tritt eventuell die Privathaftpflichtversicherung ein.

Ist meine Tochter mitversichert?
Wenn die Tochter oder der Sohn unter 25, unverheiratet und nicht berufstätig ist, besteht Versicherungsschutz. Ausgenommen hiervon ist die Eigenschaft als Mieter, Halter oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs.

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
Die Prämie hängt stark von der Art der Rechtsschutzversicherung ab. So gibt es eine Verkehrsrechtsschutzversicherung bis zu einer Deckungssumme von 200.000 Euro und einer Selbstbeteiligung von 150 Euro für einen 30-jährigen Versicherungsnehmer schon ab jährlich 70 Euro.