Bundesschatzbriefe

Bundesschatzbriefe sind Wertpapiere vom Staat, die nicht an der Börse gehandelt werden. Der Staat erhält auf diesem Wege Kapital vom Anleger, mit dem er arbeiten kann. Diese Wertpapiere sind für Anleger eine sichere Geldanlage, denn sie enthalten kein Kursrisiko und selbst die Verzinsung ist zum Zeitpunkt der Ausgabe bereits festgesetzt. Der Kauf der Bundesschatzbriefe ist jederzeit möglich. Zusätzlich steigen die Zinssätze über die gesamte Laufzeit an, somit erhofft sich der Staat, dass er dieses Kapital langfristig nutzen kann.

Selbst die Mindesteinlagensumme ist relativ niedrig gehalten, diese liegt bei 50 Euro.

Bei den Bundesschatzbriefen gibt es zwei verschiedene Varianten davon. Es gibt den Typ A und den Typ B. Diese unterscheiden sich:

– Bei Typ A beträgt die Laufzeit sechs Jahre und die Zinsausschüttung findet jährlich statt.
Wenn der Anleger Interesse daran hat, können die jährlichen Zinserträge wieder in neue Schatzbriefe umgewandelt werden.
– Bei Typ B beträgt die Laufzeit sieben Jahre und die Gesamtzinsen werden am Ende der Laufzeit ausbezahlt.
Bei diesem Modell werden die jährlichen Zinsen automatisch in Schatzbriefe umgewandelt.

Die Deutsche Finanzagentur ist für den Verkauf, Umtausch, Kauf und die Vergabe von den Bundesschatzbriefen zuständig. Wenn ein Anleger über seine Bank den Kauf beantragt, hat er für diesen Verwaltungsaufwand die Kosten zu übernehmen. Es gibt aber eine kostenfreie Alternative dazu. Der Anleger kann über die Bundeswertpapierzentrale den Kauf beantragen. Der Anleger zahlt dabei keine Verwaltungsgebühren und selbst das Depotkonto ist kostenlos.

Es wird sogar noch ein besonderer Service angeboten. Der Anleger kann für seine Bundesschatzbriefe ein Umtauschantrag stellen. Falls zum Beispiel neue Schatzbriefe einen höheren Zinssatz anbieten, besteht die Möglichkeit die alten gegen die neuen zu tauschen, um die besseren Zinssätze zu erhalten.

Bundesschatzbriefe können auch nach Ablauf des ersten Laufzeitjahres täglich verkauft werden. Es wurde aber eine Obergrenze festgelegt. Der Anleger darf die Summe von 5000 Euro nicht überschreiten. Der Zeitraum wurde festgelegt auf 30 Zinstage. Nach Ablauf der 30 Tagen kann wieder verkauft werden.

Bundesschatzbriefe können auch verschenkt werden.