Wohnungsbauprämie

Der Name der vom Staat gezahlten Prämie ist für so machen irreführend. Wohnungsbauprämie. Was ist darunter zu verstehen? Bekommt man als Anleger diese Prämie nur, wenn man sein Geld in den Wohnungsbau investiert? Oder müssen dafür bestimmte Geldmittel für den Wohnungsbau aufgenommen werden? Alles falsch und deshalb sollte man sich von dem Namen der Prämie nicht irritieren lassen. Die Wohnungsbauprämie ist, wie bereits erwähnt, eine Prämie, die der Staat an alle Steuerpflichtigen Personen ab dem 16. Lebensjahr zahlt. Auf wen also genau dies zutrifft und noch kein Wohnungsbauprämienkonto hat, sollte schnell reagieren?

Wie kann man die Wohnungsbauprämie erhalten?
Um die Prämie zu beantragen, muss als Erstes ein förderfähiges Konto eröffnet werden. Dies sind in der Regel Konten bei Bausparkassen. Es gibt auch noch Sonderformen von Sparanlagen, hier muss das Vermögen dann jedoch nachweisbar für den Wohnungsbau genutzt werden. Eingeführt wurde die Prämie im Jahr 1952 da damit tatsächlich zum Erwerb von Wohneigentum animiert werden sollte. Mittlerweile kann jeder die Prämie beantragen, es muss nur ein entsprechendes Konto vorhanden sein.

Wie hoch ist die Prämie?
Die Wohnungsbauprämie, die der Staat an alle Bausparer bezahlt, beträgt derzeit 8,8%. Dies ist, im Vergleich zum aktuellen Zinsniveau, eine sehr hohe Prämie, die gerne genutzt wird. Leider sind für den Erhalt der Prämie Höchstsummen gesetzt. So bekommt man diese 8,8% nur auf ein Guthaben in Höhe von 512€ als Alleinstehender und 1024€ wenn man verheiratet ist. Dieser Maximalbetrag wurde eingeführt, damit die Prämienzahlung nicht ausgenutzt werden kann. Zudem gelten Einkommensgrenzen. So bekommt nur derjenige eine Prämienzahlung, dessen zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 25.600 € (Verheiratete 51.200 €) beträgt.

Was für Bedingungen sind an den Erhalt der Wohnungsbauprämie gekoppelt?
Erst mal muss natürlich die Einzahlung getätigt werden. Zudem wird die Prämie zwar jedes Jahr auf dem Bausparkonto gutgeschrieben, sie kann jedoch erst nach Ablauf einer Sperrfrist verfügt werden. Die Sperrfrist beträgt aktuell 7 Jahre. Wird das Sparguthaben vor Ablauf dieser 7 Jahre verfügt, so muss die Prämie wieder zurückgezahlt werden. Da diese Einhaltung jedoch nicht immer möglich ist, gibt es auch sogenannte unschädliche vorzeitige Verfügungen. Hierzu zählt z.B. der tatsächliche Erwerb von Wohneigentum oder die Abtretung des Vertrages zum Immobilienerwerb. Aber auch der Todesfall oder eine Erwerbsunfähigkeit ist unschädlich, sowie eine nachgewiesene Arbeitslosigkeit von mindestens einem Jahr.

Ein Sparkonto zum Erhalt der Wohnungsbauprämie kann sofort mit Ausbildungsbeginn, aber auch erst später gemacht werden. Wer zum bezugsberechtigten Personenkreis gehört, sollte auf jeden Fall einen Abschluss tätigen, da eine solch hohe Rendite bei anderen seriösen Geldanlagen derzeit nicht möglich ist.