Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sollte jeder, der im Berufsleben steht besitzen. Neben der Privathaftpflicht zählt sie zur wichtigsten Versicherung im Berufsleben.
Obwohl nach der Statistik jeder vierte Arbeitnehmer in seinem Berufsleben von Berufsunfähigkeit betroffen ist, wurde der gesetzliche Schutz 2001 gestrichen.
Heute gibt es nur noch eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit und in den ersten drei Jahren des Berufslebens gibt es nichts.

Die Erwerbsunfähigkeitsrente, die nur noch 50 % der vollen Rente beträgt, zahlt dann, wenn nachweislich pro Tag weniger als 3 Stunden gearbeitet werden kann. Bei 3-6 Stunden gibt es nur ca. 50 % dieser Rente. Alle anderen müssen, um Geld zu verdienen jede andere Arbeit, unabhängig von Beruf und Qualifizierung annehmen.
Für alle, die das betrifft, kann es der soziale Abstieg für den Betreffenden und die gesamte Familie bedeuten. Eine private BU ohne Verweisrecht zahlt dann die vereinbarte Rente gezahlt, wenn es ärztlich bestätigt, nicht mehr möglich ist, den Beruf auszuüben.

Die Versicherung ist für alle Bereiche und Berufsgruppen notwendig. Dabei richtet sich der Beitrag nach Berufsgruppen. Bei keiner, oder geringer körperlicher Arbeit (Bürotätigkeit) ist der Beitrag geringer und erhöht sich geringfügig für Berufsgruppen mit körperlich schwerer Arbeit (Bau). Handwerker, Selbständige und Beamte haben gesonderte Tarife.

Die Laufzeit der BU sollte immer vom Beginn der beruflichen Tätigkeit bis zum Anschluss an die Rente reichen. Die Beitragshöhe ist immer abhängig von der zu zahlenden Rente, dem Alter zum Vertragsbeginn und der Berufsgruppe. Gesundheitliche Risiken, oder besonders teurere Hobbys (die anzugeben sind) können zu einer Beitragserhöhung führen. Auch ein Wechsel der Tätigkeit sollte dem Versicherer gemeldet werden, wenn dadurch eine komplett andere Arbeit erfolgt.

Jeder kann die BU als eigenständigen Vertrag, oder in Verbindung mit einer anderen Versicherung BUZ), z.B. Kapitallebensversicherung abschließen. Die BU zahlt nach 6 Monaten anerkannter Berufsunfähigkeit. Diese kann krankheits- oder unfallbedingt sein. Es gibt zwei unterschiedliche Möglichkeiten der BU, die Staffel- und die Pauschalregelung. Wurde die Staffelregelung vereinbart, dann zahlt der Versicherer bei mehr als 25 % Berufsunfähigkeit 75 % Rente anteilig und ab 75 % die volle Rente.
Bei einer Pauschalregelung gibt es bis 49 % nichts und ab 50 % die volle vereinbarte Rente. Der Abschluss einer BU ist für alle Berufstätigen zwingend erforderlich und bei den geringen Beiträgen im Vergleich zum möglichen finanziellen Schaden eigentlich ein auch immer finanzierbar.