Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank, kurz EZB, wurde am 1. Juni 1998 gegründet. Sie ist die Zentralbank für mittlerweile 17 Mitgliedsstaaten der EU. Sie selbst ist ein wichtiges Organ der Europäischen Union. Ihre Hauptaufgabe und Hauptinteresse bezieht sich auf das erhalten einer wirtschaftlichen Preisniveaustabilität. Sie agiert im währungsraum des Euro und dieser ist auch ihre offizielle Währung. Die Währungsreserven vom Dezember 2010 lagen bei 56 Milliarden Euro.
Die EZB wurde erstmals im Zuge der Währungsunion ins Gespräch gebracht. Der derzeitige Präsident der EZB ist Jean-Claude Trichet. Ihren Sitz hat die EZB in Frankfurt am Main.

Hintergrund
Als es im Raum der Europäischen Gemeinschaft (EG) zur Durchführung einer gemeinsamen Währungsunion kam, musste eine Institution geschaffen werden, die unabhängig agiert und sogleich gemeinsame Geld und Währungspolitik garantierte. Die Einführung des Euro, war ausschlaggeben dafür. Hierfür wurde das Europäische System der Zentralbanken gegründet. Das System setzt sich aus den Nationalen Zentralbanken, der Mitglieder und der EZB zusammen. Ihre Aufgaben wurden schon 1992 im „Vertrag von Maastricht“ festgelegt. Nach der Gründung 1992 wurde sie aber erst im „Vertrag von Lissabon“ offiziell als ein Organ der EU festgelegt.

Ziele
Das Hauptanliegen und Ziel der EZB liegt, wie schon erwähnt darin eine Preisniveaustabilität zu erhalten. Dies Bedeutet, dass die EZB einer hohen Preisschwankung innerhalb der EU entgegenwirken soll. Dem liegt zugrunde, dass der Wert des Geldes, stabil bleibt und nicht durch falsche Einwirkungen oder dem Schwanken der Wirtschaft, entwertet wird. Sprich, sie soll im Optimalfall eine Inflation des Euros stetig verhindern.
Das zweite Ziel liegt darin, dass die EZB durch Maßnahmen auch dafür sorgen, das ein konjunkturelles Wachstum in den einzelnen Nationen gefördert wird und somit einer Rezession entgegen gewirkt wird.
Ihr Werkzeug für diese Aufgaben ist hauptsächlich die Festlegung des Leitzinses. Dieser bestimmt den Preis für Geld welches von der EZB an Staaten verliehen wird.

Weiter Ziele und Aufgaben der EZB bestehen in:
– Verwaltung der Währungsreserven der Mitgliedsstaaten
– Durchführung der Geldpolitik der EU
– Genehmigung von Papiergeld druck
– Überwachung der Stabilität der einzelnen Finanzmärkte etc.

Organe
Die Hauptorgane der EZB sind die jeweiligen Nationalen Zentralbanken (NZB). Sie sind die Ausführenden Organe. Wenn von der Europäischen Zentralbank die Genehmigung des Gelddruckes raus geht, wird diese von den jeweiligen NZB´s ausgeführt und ausgegeben.
Entscheidungen der Bank, werden vom EZB-Direktorium Festgelegt. Dieser besteh aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern. Die Amtszeit eines Gewählten Mitgliedes, beträgt acht Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.

Die EZB ist das regulierende und überwachende Organ der Finanzseite der EU.