Vermögenswirksame Leistungen

Wer die Anlage seiner Vermögenswirksamen Leistungen (VL) noch nicht nutzt, sollte schnell reagieren. Lässt man sich diese Leistung entgehen, lässt man sich auch hohe staatliche Prämien sowie ein vom Arbeitgeber gefördertes Guthaben entgehen.

Doch was genau versteht man unter Vermögenswirksamen Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen ist ein, zusätzlich zum Gehalt gezahlter Geldbetrag, der jedoch nicht auf das Girokonto ausgezahlt werden darf. Diese Extrazahlung vom Chef muss auf ein spezielles Konto angelegt werden. Der Hintergrund der Vermögenswirksamen Leistungen besteht darin, dass man den Arbeitgeber zum Sparen animieren möchte. Deshalb wurde diese Zahlung eingeführt. Die Vermögenswirksamen Leistungen sind je nach Arbeitgeber und Branche unterschiedlich hoch. Der Maximalbetrag ist jedoch auf 40€ begrenzt. Zahlt ein Arbeitgeber lediglich einen Zuschuss von z.B. 20€, so kann der Arbeitnehmer den Differenzbetrag bis zur Maximalsumme selbst drauflegen.

Lohnenswert ist die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen auf jeden Fall. Wichtig ist jedoch, dass mit einer Bank oder einem Finanzdienstleister ein separater Vertrag zur Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen, abgeschlossen werden muss. Die gängigsten Varianten sind ein Bausparvertrag, ein Fondssparplan, eine Renten- oder Lebensversicherung oder ein Banksparplan.

Wie sollen die Vermögenswirksamen Leistungen angelegt werden?
Vorteil bei einem Bausparvertrag und einen Fondssparplan ist, dass zusätzlich zu der vom Arbeitgeber unterstützten Zahlung, noch eine staatliche Prämie gezahlt wird. Beim Bausparvertrag beträgt die Prämie 9% beim Fondssparen sogar 20%. Leider erhält nur derjenige die Zulage, der ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht übersteigt. Eine Beratung ist jedoch für jeden sinnvoll. Um diese sogenannte Arbeitnehmersparzulage zu nutzen, muss neben den Einkommensgrenzen, auch noch eine bestimme Laufzeit eingehalten werden. Diese beträgt 7 Jahre.

Wer keinen Bauspar- oder Fondssparplan wünscht, kann die Einzahlung der Vermögenswirksamen Leistungen auch auf einen langfristigen Altersvorsorgevertrag oder einen Banksparplan beantragen. Bei beiden gibt es keine staatlichen Prämien, dafür aber eine garantierte Verzinsung. Da die Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen zum Sparen anregen soll, gilt auch hier bei beiden Arten eine Mindestlaufzeit. Für Wohnungseigentümer bietet sich sogar die Möglichkeit die Vermögenswirksamen Leistungen auf einen Darlehensvertrag einzuzahlen und somit eine schnellere Tilgung zu erreichen.

Für wen lohnt sich die Anlage?
Grundsätzlich sollte sich jeder bei seinem Arbeitgeber über Vermögenswirksame Leistungen informieren. Der Azubi kann dies als gute Geldanlage mit staatlicher Unterstützung sehen, der langjährige Arbeitnehmer zum weiteren Aufbau seiner Altersvorsorge. Und durch die direkte Abbuchung vom Lohn wird das Bruttogehalt geschmälert und somit sind auch noch weniger Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Wer möchte davon nicht profitieren? Eine gute Beratung zur Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen ist bei allen Banken sowie bei vielen Finanzdienstleistern zu finden.