Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung – Träger sind die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen – leistet nur bei Unfällen während der Arbeit, bei Unfällen im Kindergarten, der Schule oder der Universität und natürlich auf den direkten Hin- oder Rückwegen. Geleistet werden Sachleistungen und Geldleistungen. Statistisch gesehen passieren allerdings rund 70% der Unfälle in der Freizeit oder im Haushalt. Bedenkt man, dass sich diese „Freizeit“ in der Regel über 16 (Arbeitnehmer), 18 (Schüler) oder gar 24 Stunden (Hausfrauen, Hausmänner und Selbständige) erstreckt, ist der überwiegende Teil des Tages geprägt von viel Aktion aber keinerlei gesetzlichem Schutz.

Finanzielle Belastung als größtes Problem des Unfalls
Die Folgen eines Unfalls sind nicht immer sofort ersichtlich. Gerade nach schweren Unfällen kommt neben der körperlichen Rekonvaleszenz noch eine ganz andere Problematik auf die Betroffenen zu: Die zusätzliche finanzielle Belastung. Je nach Art der bleibenden körperlichen Schäden ist es zwingend erforderlich, das Haus oder die Wohnung baulich der veränderten Situation anzupassen oder das Auto nachzurüsten, damit man mobil bleiben kann. Erhebliche Kosten verursachen auch mögliche Therapien, Behandlungen oder Medikamente, die zwar hochwirksam sind, aber von der Krankenkasse nicht bezahlt werden. Kurzum: Es muss der eigene Lebensstandard gewährleistet sein, die berufliche Zukunft gesichert oder gar eine neue Existenz aufgebaut werden.

Bei Kindern kommt neben den erhöhten Gefahren noch ein weiterer Aspekt hinzu: Die finanzielle und berufliche Zukunft des Kindes, das sich ja gerade erst am Anfang des Lebens befindet, muss sichergestellt werden.

Selbst, wenn die gesetzliche Unfallversicherung zahlen sollte, stellt sich oftmals die Frage, wie man diese finanziellen Mehraufwendungen, die oftmals ein kleines Vermögen darstellen, bezahlen soll.

Private Unfallversicherung als Lösungsmöglichkeit
Der Leistungskatalog der privaten Unfallversicherungen hat sich in den letzten Jahren stark erweitert. Zentraler Punkt der Unfallversicherung ist eine Kapitalleistung im Invaliditätsfall. Hierzu können optional eine Unfallrente mit garantierter monatlicher Leistung, ein Unfall-Krankenhaus-Tagegeld/Genesungsgeld oder auch Kapital bei Unfalltod eingeschlossen werden. Selbst ein Schmerzensgeld ist möglich. Die Bandbreite der Bausteine ist je nach Versicherungsgesellschaft unterschiedlich.

Ein sehr wichtiger Aspekt ist die Frage der Progression. Bei einer progressiven Staffelung werden bei einer 100%igen Invalidität nicht nur 100% der Invaliditätssumme bezahlt, sondern der vereinbarte progressive Wert, also z.B. 350% oder 500%. Dies hat den Vorteil, dass hohe Invaliditätsgrade überproportional Berücksichtigung finden.

PAUKE und die Gliedertaxe
Ein Unfall liegt vor, wenn folgende Kriterien zusammen kommen: Plötzlich, von außen, unmittelbar, auf den Körper einwirkendes Ereignis (kurz: PAUKE). Dieser Begriff wird allerdings weiter gefasst. So gehören auch z.B. Verletzungen der Wirbelsäule oder des Bandapparates aufgrund von Kraftanstrengen dazu, obwohl es sich hier um kein „plötzliches Ereignis“ handelt.

Grundlage der Berechnung der Invalidität nach Eintreten eines solchen Ereignisses ist die Gliedertaxe. Sie regelt eindeutig, wie der Verlust oder die vollständige Funktionsuntüchtigkeit eines Körperteils zu bewerten ist. So gilt für den Verlust eines Daumens ein Invaliditätsgrad von 20%, für den Verlust eines Auges 50% oder den Verlust des Geruchssinns 10%.

Für Menschen, die aufgrund ihres Berufes ganz besonders auf gewisse Gliedmaßen oder Fähigkeiten angewiesen sind, z.B. Angehörige der Heilberufe oder Berufsmusiker, lässt sich eine erweiterte Gliedertaxe vertraglich vereinbaren, die die Invaliditätsgrade anhebt. So steigt der Invaliditätsgrad bei Verlust eines Auges hier auf 80%.

Besonderheiten moderner Unfallversicherungen
Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile gesonderte Tarife für Frauen, Kinder oder der Generation 50 plus an. Hier werden z.B. Leistungen bei frauenspezifischen Krankheiten, unfallbedingten Fehlgeburten, dem sogenannten „Rooming-in“ – das Begleiten des Kindes durch Elternteile im Krankenhaus – oder auch Schlaganfall- und Herzinfarktrisiken angeboten. Selbst Zeckenbisse können versichert werden.

Neben reinen Risikotarifen gibt es seit Jahren bereits Tarife mit einer Beitragsrückgewähr, die einen festgelegten Prozentsatz, z.B. 75%, der Beiträge zuzüglich einer Gewinnbeteiligung nach Ablauf des Vertrages erstatten.