Hausratsversicherung

Die Hausratsversicherung deckt mögliche Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel, Einbruchsdiebstahl, Vandalismus und Leitungswasser ab. Ob eine Hausratversicherung nötig ist, hängt vom Wert der Einrichtung (Hausrat) ab. Je höherwertiger desto mehr kann ein Versicherungsschutz empfohlen werden. Dieser Wert bildet auch die Grundlage für die zu entrichtende Versicherungsprämie. Die Lage des Wohnobjekts und die Wohnfläche spielen zudem eine wesentliche Rolle bei der Berechnung. Folgekosten, die durch eines der vorstehenden Ereignisse eintreten, werden ebenfalls von der Hausratversicherung abgedeckt. Dies können beispielsweise Aufräumkosten, Bewachungskosten, Reparaturkosten oder auch Lager- und Transportkosten sein.

Die wichtigsten Klauseln
Überspannung, Fahrraddiebstahl oder Elementarschäden sind häufig nicht im Versicherungsumfang enthalten. Bei Bedarf kann hier der Versicherungsumfang angemessen erweitert werden. Ist der Versicherungskunde stolzer Besitzer eines hochwertigen Mountainbikes, welches mehrere hundert bis mehrere Tausend Euro gekostet hat, kann die Erweiterung Fahrraddiebstal durchaus als sinnvoll angesehen werden.

Erhalte ich den Neu- oder den Gebrauchswert?
Als Neuwertversicherung erstattet der Versicherer die Kosten, die für die Wiederbeschaffung der Sachen notwendig sind. In Güte und Art dürfen sie die vorherigen Sachen jedoch nicht übersteigen.

Ist meine Freundin und ihr Sohn auch versichert?
Lebt der Versicherungsnehmer mit Freundin und Tochter in einer häuslichen Gemeinschaft, so sind auch deren Gegenstände mitversichert. Entscheidend ist hier der Begriff häusliche Gemeinschaft.

Ich plane einen Umzug. Und nun?
Auch das ist kein Problem. Während eines Umzuges ist sowohl die alte und die neue Wohnung als auch der Transportweg versichert. Natürlich nur gegen die oben genannten Gefahren.

Ein Untermieter ist bei mir eingezogen. Ist er mitversichert?
Eindeutig nein. Dieser muss sich selbst um einen geeigneten Versicherungsschutz bemühen. Als Ausnahme kommen hier höchstens gemeinsam angeschaffte Gegenstände in Betracht.

Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Wie bei jeder Versicherung gibt es auch bei der Hausratsversicherung gewisse Obliegenheiten. So muss der Versicherungsnehmer in der Regel beispielsweise bei längerer Abwesenheit die Wasser führenden Rohre leeren und die Wohnung beheizen. Dies gilt natürlich nur in kalten Jahreszeiten. Kommt er dieser Obliegenheit nicht nach und es kommt zu Frostschäden, kann die Versicherung den Ersatz des entstandenen Schadens verweigern.

Über- und Unterversicherung
Es ist wichtig, möglichst exakte Angaben über den Wohnraum und den Hausrat zu geben. Sonst besteht die Gefahr der Über- oder Unterversicherung.