Photovoltaikversicherung

Eine Photovoltaikversicherung bietet in der Regel eine sogenannte Allgefahrenregelung. Somit sind alle nicht explizit ausgeschlossenen Schäden und Gefahren versichert.

Was nicht versichert ist
Eine Entschädigungsleistung findet nicht statt bei Erdbeben, einem Aufstand, einer Rebellionen, einem Bürgerkrieg, einem Krieg, inneren Unruhen oder kriegsähnlichen Zuständen. Ausgeschlossen sind weiterhin Schäden durch radioaktive Substanzen, nukleare Strahlung und Kernenergie. Bei vorsätzlicher Schädigung durch den Versicherungsnehmer bleibt das Versicherungsunternehmen ebenfalls leistungsfrei. Waren dem Kunden Mängel schon vor Abschluss der Versicherung bekannt, oder hätten diese ihm bekannt sein müssen fließt ebenfalls kein Ersatz. Gleiches gilt bei nicht rechtzeitig ausgetauschten reparaturbedürftigen Teilen. Der natürliche Verschleiß, sowie altersbedingte Abnutzungen sind ebenfalls ausgenommen. Hier sind jedoch auftretende Folgeschäden versichert. Trägt die Schuld ein Dritter (Händler, Hersteller oder Lieferant) bleibt die Photovoltaikversicherung außen vor.

Was versichert ist
Wie schon in der Einleitung erwähnt sind alle nicht explizit ausgeschlossenen Schäden und Gefahren versichert. Beispiel hierfür sind Zerstörungen und Beschädigungen jeder Art. Ob diese durch Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler, Materialfehler, Konstruktionsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Blitzschäden oder Brand entstanden sind, spielt hierbei keine Rolle. Auch der Vorsatz Dritter oder ein Schadenseintritt durch den Absturz eines Flugzeuges sind hiermit abgedeckt. Denkbar wäre auch Hagel, Vandalismus oder Einwirkungen, die von Tieren stammen (eingebissene Leitungen etc.).

Welche Teile der Photovoltaikanlage versichert sind
Grundsätzlich sind alle Teile die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage erforderlich sind in vollem Umfang versichert. Hierzu zählen beispielsweise die Solarmodule, der Wechselrichter, die Tragekonstruktion, das Montageset, die Überspannungsschutzeinrichtungen, der Erzeugungs- und Einspeisezähler, der Hausverteilerkasten, die Wechsel- und Gleichstromverkabelungen sowie die elektronischen Leistungsanzeigetafeln.

Zusätzliche Leistungen
Sind aufgrund der entstandenen Schäden weitere Leistungen erforderlich, so werden diese von einigen Versicherungsunternehmen ebenfalls übernommen. Denkbar wären Aufräum- und Entsorgungskosten, Kosten für Erdarbeiten nach einer Dekontamination und deren Entsorgung. Je nach gewähltem Versicherungstarif werden aber auch noch weitere Kosten übernommen.

Ertragsausfallversicherung
In vielen Photovoltaikversicherungen ist diese mit eingeschlossen. Sollte es aufgrund der oben genannten Schäden oder Ereignisse zu einem Ertragsausfall kommen, so springt die Ertragsausfallversicherung ein.

Selbstbehalt
Eine Selbstbeteiligung bis zu 500 Euro ist marktüblich.

Versicherungsprämie
Die zu entrichtende Versicherungsprämie hängt stark von der einzelnen Anlage sowie weiterer Faktoren ab. Eine Photovoltaikanlage mit einem Neuwert von 50.000 Euro und 10 kWp (Kilowatt-Peak) Spitzenleistung kann schon für etwa 100 Euro jährlich versichert werden.