Tierhaftpflicht

Schäden, die durch sogenannte „Kleinhaustiere“ (wie z.B. Meerschweinchen) entstehen, werden durch die normale Haftpflicht des Tierhalters abgedeckt. Für größere Haustiere, zu denen insbesondere Hunde und Pferde gehören, gilt dies nicht. Es besteht zwar keine gesetzliche Pflicht als Hunde- oder Pferdebesitzer eine solche Versicherung abzuschließen, dennoch ist es in jedem Fall ratsam sich mit dem Thema „Tierhalterhaftpflichtversicherung“ auseinander zu setzen. Seit Januar 2010 besteht in Berlin und Brandenburg für als gefährlich eingestufte Hunde eine Vorgabe für diese Tiere eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Denn auch bei Tieren, die eine gute Erziehung oder Dressur genossen haben, bleibt das Restrisiko, dass sie unberechenbar werden. Reißt ein Hund sich von seinem Besitzer los und läuft gegen ein fahrendes Auto kann dies unter Umständen sowohl schlimme Folgen für den Fahrer des Autos als auch schwere finanzielle Schäden für den Tierhalter bedeuten. Es würden in diesem Fall unter anderem Kosten für die Autoreparatur und den eventuellen Krankenhausaufenthalt des Verletzten entstehen. Die gleiche Situation kann einem Pferdebesitzer widerfahren. Seinen Hund oder sein Pferd zu versichern bedeutet für den Tierbesitzer selbst eine finanzielle Sicherheit, da er nicht mit seinem gesamten Privatvermögen für den angerichteten Schaden aufkommen muss und es bietet Sicherheit für den Geschädigten.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die durch das versicherte Tier entstehen. Versichert sind jedoch nicht nur der Tierbesitzer, sondern auch seine Familienmitglieder und Nachbarn, sofern diese das versicherte Tier hüten.
Bei Abschluss einer solchen Versicherung ist jedoch auf das Kleingedruckte zu achten, das beispielsweise einen Maulkorb- und Leinenzwang für den Tierhalter beinhalten kann. Nicht jede Versicherung schließt ihre Leistungen bei Pflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer aus, daher lohnt ein Preis-Leistungsvergleich im Internet. Nicht zuletzt hängt von den unterschiedlichen Deckungssummen, Klauseln und Leistungsspektren auch der zu zahlende Beitrag ab. Durchschnittlich liegt dieser für Hundebesitzer jährlich bei rund 80 EUR, für Pferdebesitzer liegt der Beitrag bei 120 EUR.
Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung wird heutzutage von nahezu jedem Versicherungsunternehmen angeboten.