Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung – eine Erklärung

Eine Pflegeversicherung schützt den Versicherten auf eine sichere Art und Weise davor, dass die finanziellen sowie persönlichen Belastungen nicht lediglich von den Angehörigen sowie dem Staat getragen werden müssen, sollte es zu einer Pflegebedürftigkeit kommen. Dank dem Abschluss einer solchen Versicherung besitzt der Pflegebedürftige dann einen Anspruch auf Pflegegeld sowie allgemeine Hilfe, wie zum Beispiel auf einen Pflegedienst aus ambulanter Sicht oder auch auf eine stationäre Pflege in einem Heim. Aus diesem Grunde zählt die soziale Pflegeversicherung auch zu einer der Pflichtversicherungen schlechthin und stellt demnach die fünfte Säule der Sozialversicherungen dar. Für die Pflegeversicherten auf gesetzlichem Wege erfolgt eine solche Versicherung über die Pflegekasse der eigenen, zugehörigen Krankenkasse.

 

Die Pflegestufen und deren Zusammenhänge

Die Pflegeversicherung ist stets nach der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Dabei wird der Versicherte je nach dieser Bedürftigkeit einer von insgesamt drei Pflegestufen eingeteilt. Diese Einstufung übernimmt in der gesetzlichen Pflegeversicherung der medizinische Dienst der Krankenkassen, kurz MDK genannt. Pflichtmitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sowie Familienversicherte sind ganz automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, ohne dafür einen separaten Antrag stellen zu müssen. Dazu zählen ebenso freiwillige Mitglieder der Krankenversicherung, sofern diese keinen Antrag auf eine Befreiung stellen.
Beabsichtigt wird dabei in Bezug auf die Pflegeversicherung, dass die Pflege von Personen unterstützt wird, sofern es zu einer Pflegebedürftigkeit kommen sollte. Jedoch ist es nicht möglich, auf eine so genannte Vollfinanzierung der Pflege zu bestehen bzw. diese in Anspruch zu nehmen. Aus diesem Grunde ist auch jeder, der bei einer Krankenversicherung versichert ist, dazu verpflichtet, Beiträge in die Pflegeversicherung zu zahlen, und zwar monatlich genau 1,7 Prozent, wobei vom Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers ausgegangen wird. Die Hälfte des Beitrages wird dabei Monat für Monat von dem Arbeitgeber verrichtet.

 

Die Pflegeversicherung aus privater Sicht

Personen, welche auf privatem Wege krankenversichert sind, müssen unweigerlich auch eine private Pflegeversicherung abschließen, um bei Inanspruchnahme geschützt zu sein und somit Leistungen zu erhalten. Die dabei angebotenen Pflegezusatzversicherungen sind hier die Pflegerentenversicherung, die Pflegetagegeldversicherung und die Pflegekostenversicherung. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit bietet die Pflegezusatzversicherung neben der allgemeinen Grundversorgung anhand der gesetzlichen Pflegeversicherung zusätzliche Leistungen, welche von dem Versicherten in Anspruch genommen werden können.