Sparbuch

Der Begriff Sparbuch bezeichnet umgangssprachlich Spareinlagen bei Kreditinstituten. Diese Spareinlagen dienen der unbefristeten Anlage von gesparten Ressourcen die nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt sind.
Die verschiedenen Formen des Sparbuchs sind:

– Sparkonto
– Sparbrief
– Vermögenswirksamer Sparvertrag
– Prämiensparen und
– Sparepläne.

Damit eine Geldanlage als Sparbuch bezeichnet werden darf, müssen jedoch vorab bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss die Spareinlage durch eine ausgefertigte Urkunde, das sogenannte Sparbuch als solche gekennzeichnet werden. Zum anderen dürfen Sparbücher nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt sein. Des Weiteren müssen Sparbücher mit einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten ausgestattet sein und keinerlei Befristung besitzen.

Wer kann ein Sparbuch nutzen?

Der Kreis derer, die ein Sparbuch führen dürfen ist beschränkt. Nur natürliche Personen oder Zusammenschlüsse von Personen mit mildtätigem Zweck sind zur Führung eines Sparbuches berechtigt. Juristische Personen wie GmbHs oder Aktiengesellschaften dürfen prinzipiell keine Spareinlagen im engeren Sinne mehr tätigen.

Wie werden Sparbücher verzinst?

Spareinlagen in Form von Sparbüchern dienen vorrangig dem Ziel der Kapitalmehrung. Dies geschieht in Form der Kapitalisierung über die Ausschüttung eines Zinses einmal jährlich oder bei Schließung des Sparbuches. Die Verzinsung von Spareinlagen unterliegt üblicherweise dem sogenannten Spareckzins, einem variablen Zinssatz, der sich anhand mehrerer verschiedener Faktoren ergibt.

Kann man immer über seine Spareinlagen verfügen?

Über die Spareinlagen die Sie auf Ihrem persönlichen Sparbuch tätigen, kann jederzeit verfügt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Kreditinstitute sieht vor, dass Sie jedoch lediglich unter Vorlage Ihres Sparbuches über Ihre Einlagen verfügen dürfen. Als Ausnahmen hiervon gelten in den meisten Fällen:

– Daueraufträge zu Gunsten eines anderen Kontos des Sparers beim selben Kreditinstitut,
– Belastungen durch Kreditinstitute
– Überweisungen an den Sparer selbst wenn das Sparbuch verloren gegangen ist oder ein persönliches Erscheinen des Sparers aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich.

Kündigung von Sparbüchern

Ein Sparbuch ist in den meisten Fällen problemlos kündbar. Hierbei drückt der Sparer aus, dass er bestehende Spareinlagen teilweise oder komplett zurückfordert und seinen Sparvertrag mit dem Kreditinstitut beendet. Nach Ablauf der dreimonatigen Kündigungsfrist hat der Sparer Anspruch auf sofortige Rückzahlung seines Sparguthabens.