Rürup-Rente

Die Rürup-Rente oder auch Basis-Rente wurde im Jahr 2005 als kapitalgedeckte, staatlich geförderte Altersversorgung eingeführt. Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine Leibrente, die zunächst mit Beiträgen, die steuerlich begünstigt werden, angespart wird. Die Rente selbst unterliegt im Bezugsalter der Einkommenssteuer. Entwickelt wurde die Basis-Rente von einer Sachverständigenkommission unter Vorsitz des Ökonomen und ehemaligen „Wirtschaftsweisen“ Prof. Bert Rürup im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes.

Merkmale der Rürup-Rente
Ziel der Rürup-Rente ist es, eine Basisvorsorge für das Alter zu schaffen, ohne die Möglichkeit, das angesparte Kapital anderweitig – z.B. für eine Immobilienfinanzierung – zu verwenden, wie es bei einer klassischen Lebensversicherung praktiziert wird. Aus diesem Grunde muss ein Vertrag gewisse Kriterien erfüllen, um als Basis-Rente staatlich gefördert zu werden.

Der frühestmögliche Rentenbeginn ist ab dem vollendeten 60. Lebensjahr (ab dem 1.1.2012 mit dem 62. Lebensjahr) möglich. Alle Leistungen dürfen lediglich als monatliche Rente ausgezahlt werden. Kapitalleistungen sind ausgeschlossen. Dies gilt für die Alterseinkünfte ebenso wie für Berufsunfähigkeitszahlungen oder die Todesfallleistung an den Ehepartner oder die (kindergeldberechtigten) Kinder.

Die Förderrichtlinie schließt zudem eine Übertragung oder Vererbung des Vertrages aus. Darüber hinaus darf der Vertrag nicht abgetreten, verpfändet oder verkauft werden.

Vorteil dieser Bestimmungen ist, dass ein solcher Vertrag bis zum Rentenbeginn nicht in die Insolvenzmasse einfließen und somit zwangsliquidiert werden kann. Dies gilt in gleichem Maße für Anrechnung von Vermögen bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II. Besteht der Rürup-Vertrag vor der Antragstellung, ist das angesparte Kapital Hartz-IV-sicher.

Unterschiedliche Sparformen zur Auswahl
Es gibt drei Möglichkeiten der Vertragsgestaltung: Die klassische Rentenversicherung, die fondsgebundene Rentenversicherung und den reinen Fondssparplan in der Ansparphase. Nach Abschluss der Ansparphase wird das Kapital des Fondssparplanes bei Rentenbeginn in eine sofort beginnende Rentenversicherung eingezahlt, die ebenfalls den Anforderungen der Basis-Rente genügen muss.

Neben einer monatlichen Besparung des Vertrages besteht zudem die Möglichkeit, durch Einmalzahlungen zusätzliches Kapital für die Verrentung aufzubauen. Die Rürup-Rente kann auch um die Bausteine „Hinterbliebenenschutz“ und „Berufsunfähigkeitsvorsorge“ erweitert werden, wobei die Beiträge hierfür maximal 50% vom Gesamtbeitrag ausmachen dürfen.

Steuerbegünstigung während der Ansparphase
Bei der Einführung der Rürup-Rente 2005 wurde eine stufenweise steuerliche Begünstigung der Beiträge beginnend mit 60% festgelegt. Diese steigert sich bis zum Jahr 2025 um jährlich 2%. In diesem Jahr gilt demzufolge eine steuerliche Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge von 72%.

Ebenfalls stufenweise nimmt die Besteuerung der ausgezahlten Renten zu. Beginnend mit 50% steigt die Besteuerung jährlich um 2% bis 2020. In den folgenden 20 Jahren steigt die Besteuerung jährlich um 1%. Im Jahr 2040 sind dann 100% der Renten zu besteuern. 2011 liegt der Steuersatz für die Rentenleistungen somit bei 62%.

Alleinstehende können Beiträge in eine Rürup-Rente bis 20.000,– € pro Jahr und Verheiratete bis 40.000,– € pro Jahr steuerlich geltend machen; es fließen somit in 2011 maximal 14.400,– € bzw. 28.800,– € in die Steuerberechnung ein. Bei Angestellten ist allerdings der absetzbare Betrag um den Arbeitnehmeranteil sowie den steuerfreien Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen. Für Beamte, die keine Sozialversicherungsbeiträge abführen, wird an dieser Stelle ein fiktiver Beitrag angenommen.

Besonders interessant ist dieses Modell der Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler mit hohem Steueraufkommen. Auch angestellte Gutverdiener können hiervon profitieren, z.B. dann, wenn eine größere Abfindung zu erwarten ist, die erheblich besteuert würde. Diese Steuerlast kann durch die Einzahlung in eine Rürup-Rente deutlich gemindert werden.