Neben dem Annuitätendarlehen und dem Tilgungsdarlehen zählt das so genannte endfällige Darlehen zur den wichtigsten Finanzierungsformen auf dem deutschen Kreditmarkt. Während beim Annuitätendarlehen und beim endfälligen Darlehen, welches gelegentlich auch als Fälligkeitsdarlehen bezeichnet wird, über die gesamte Laufzeit die gleichen monatlichen Raten fällig werden, verringern sich diese beim Tilgungsdarlehen durch den monatlich abschmelzenden Zinsbetrag. Diesen grundlegenden Unterschied gilt es seitens des Darlehensnehmers zu beachten, soll zu Beginn einer Finanzierung die monatliche Rate nicht besonders hoch ausfallen.
Der vom Darlehensgeber an den Darlehensnehmer überlassene Darlehensbetrag wird beim endfälligen Darlehen zum Ende der bei Vertragsschluss vereinbarten Laufzeit in einer gesamten Summe zurück gezahlt. Dies bedeutet, dass während der gesamten Laufzeit durch den Kreditnehmer lediglich die Zinsen auf den Darlehensbetrag gezahlt werden. Bis zum vereinbarten Datum der Fälligkeit kommt es während der gesamten Laufzeit zu keiner Tilgungsleistung an der Kreditsumme. Im Rahmen eines Kreditvertrages über ein endfälliges Darlehen wird für gewöhnlich ein Sparkonto eröffnet. Die monatlich fällig werdenden Raten sind vom Darlehensnehmer auf diesem Sparkonto einzubezahlen und werden so über die gesamte Vertragslaufzeit bis zur vollständigen Ablösesumme angespart. Diese wird schließlich am Ende der Laufzeit zur Tilgung der Kreditsumme verwendet.
Alternativ zum Sparkonto können auch andere kapitalbildende Instrumente zum Einsatz kommen. So können die monatlichen Sparraten auch auf einem so genannten Fondssparbuch eingebracht werden. Im Gegensatz zum Sparkonto, mit einem relativ kleinen Zuwachs an Sparzinsen, versprechen Fondssparbücher eine wesentlich höhere Rendite. Jedoch ist hier auch besondere Vorsicht geboten, da nicht nur die Möglichkeit eines zinsbedingten Kapitalüberschusses am Ende der Vertragslaufzeit besteht. Vielmehr droht in dieser Anlageform auch die Gefahr eines teilweisen Verlustes der Spareinlagen, etwa durch schlechte Situationen an den Kapitalmärkten. Im schlimmsten Fall droht in dieser Form der Geldanlage der Totalverlust des einbezahlten Geldes. In der Folge kann der Darlehensbetrag gegebenenfalls zum Ende der Vertragslaufzeit nicht wie vereinbart zurückgezahlt werden.
Gerade bei hohen Darlehensbeträgen und langen Laufzeiten empfiehlt sich die so genannte kapitalbildende Lebensversicherung als alternative Ansparmöglichkeit für die Tilgungsleistung am Ende der Vertragslaufzeit. Neben einer durchschnittlichen Verzinsung des Ansparbetrages werden gleichzeit auch diejenigen Risiken mit abgesichert, die durch ein unvorhersehbares Ableben des Darlehensnehmers während der Vertragslaufzeit entstehen können. Für gewöhnlich bestehen Darlehensgeber auf eine Absicherung derartiger Risiken. Für Kreditnehmer eines endfälligen Darlehens, die ein klassisches Sparkonto oder ein Fondssparkonto besparen, entstehen so weitere Kosten, etwa durch den Abschluss eine zusätzlichen Risikolebensversicherung.