Lebensversicherung

Lebensversicherungen sind Personenversicherungen, die ein bestimmtes Risiko – in diesem Fall das Leben, absichern. So muss man unterscheiden zwischen „Versicherungen auf den Todesfall“ – dies sind im klassischen Sinne sogenannte Risikolebensversicherungen – und „Versicherungen auf den Todes- und Erlebensfall“. Bei Letzerem handelt es sich um Sparpläne, die mit einer Risikoabsicherung kombiniert sind, und die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme im Leistungsfall, also Tod oder Erleben, an den Bezugsberechtigten auszahlen. Hierzu gehören die Kapitallebensversicherung, die fondsgebundene Lebensversicherung aber auch die private Rentenversicherung.

Risikolebensversicherung als Planungsinstrument
Der Sinn der reinen Risikolebensversicherung liegt in der Regel in der Absicherung von besonderen Lebensphasen. Dies kann die wirtschaftliche Absicherung der Familie sein, aber auch die Absicherung von Kreditverbindlichkeiten, z.B. bei Immobilienerwerb, im Todesfall. Hierfür bieten Versicherungsgesellschaften Tarife mit konstanter Todesfallleistung, mit fallender Todesfallleistung (parallel zur annuitätisch sinkenden Kreditverbindlichkeit) aber auch als reine Restschuldversicherung an. Diese Versicherungen können auf eine Person oder auf zwei verbundene Leben, z.B. Ehepartner, abgeschlossen werden.

Dritte Anwendungsart der Risikolebensversicherung ist die Funktion als Träger des Berufsunfähigkeitsschutzes als Zusatzversicherung.

Da auch die Risikolebensversicherung Überschüsse erwirtschaftet, können diese entweder zur Beitragssenkung sofort verrechnet werden. Auch eine Ansparung ist möglich. So käme es bei Leistungsfreiheit des Vertrages zu einer kleinen Abschlussauszahlung.

Kapitallebensversicherung als Form der Altersvorsorge
Die Kapitallebensversicherung ist immer noch eine der beliebtesten Sparformen für das Alter. Hierbei wird ein konstanter Betrag (Sparrate zzgl. Risikoanteil zzgl. Kosten des Vertrages) über einen längerfristigen Zeitraum – in der Regel bis zum Rentenalter – gezahlt. Bei vorzeitigem Ableben des Versicherten kommt eine vertraglich vereinbarte Todesfallleistung zur Auszahlung. Die Sparrate wird mit einem Mindestzinssatz vergütet, den die Bundesaufsichtbehörde für das Finanzwesen (BaFin) festlegt. Dieser Zinssatz beträgt 2,25% für aktuelle Verträge. Zu diesem Mindestzinssatz erwirtschaftet die Versicherungsgesellschaft noch zusätzliche Überschüsse (Rendite-, Kosten- und Risikoüberschüsse), die dem Vertrag gutgeschrieben werden.

Die fondsgebundene Lebensversicherung spart im Gegensatz hierzu ihre Überschüsse in Fonds an. Hierbei kann der Versicherte zwischen Rentenfonds, Aktienfonds, Immobilienfonds oder Mischformen wählen. Es gibt auch fondsgebundene Tarife, die sogenannte Sicherungsstufen eingebaut haben. Dies bedeutet, dass das angesammelte Kapital nicht mehr unter eine vereinbarte Stufe fallen kann, selbst wenn die Kurse sinken.

Die private Rentenversicherung ist eine Sparform für den Erlebensfall, bei der eine garantierte monatliche Rente zzgl. der Überschüsse an den Versicherten ausgezahlt wird. Es kann ein Kapitalwahlrecht vereinbart werden. Im Todesfall während der Rentengarantiezeit erhält die bezugsberechtigte Person diese Rente für die Restdauer weiter.

Alle diese Tarife sind mit Zusatzversicherungen, z.B. Berufsunfähigkeitsversorgung, kombinierbar.

Sparformen für alle Bereiche des Lebens
Neben der klassischen Altersvorsorge wird die Kapitallebensversicherung auch für die Hinterlegung bei der Immobilienfinanzierung genutzt, für die betriebliche Altersvorsorge oder als Ausbildungs- oder Aussteuerversicherung.

Eine vorzeitige Kündigung der Verträge ist möglich, kann aber je nach Laufzeit zu finanziellen Verlusten führen, wenn die angesammelten Rückkaufswerte die bisher eingezahlten Beiträge unterschreiten. Es besteht jedoch auch ein Markt für „gebrauchte Policen“. Hier können bestehende Lebensversicherungen, die bestimmte Kriterien erfüllen, verkauft werden.