Dispositionskredit

Im Umgangsdeutsch existiert er als „Dispokredit“, noch verkürzter als „Dispo“. Der korrekte Terminus der Bankenwelt lautet Dispositionskredit. Sein Geburtsdatum ist das Jahr 1968. Seither räumt die Kreditwirtschaft eine grundsätzliche Überziehung eines Girokontos für private Kunden ein.

Das BGB regelt den Zahlungsverkehr
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt unter dem Passus „Überweisungsrecht“ auch die Verfügungen im deutschen Zahlungsverkehr. Dort ist festgelegt, dass ein Konto über ein zur Ausführung einer Überweisung entsprechendes Kontoguthaben verfügen muss. Im Umkehrschluss bedeutet diese Gesetzesvorgabe: Nur wer Vereinbarungen mit seinem Kreditinstitut getroffen hat, darf sein Girokonto im Rahmen der eingeräumten Überziehungsmöglichkeit über den IST-Kontostand hinaus belasten. Eine Überziehung des Girokontos ist dann eingetreten, wenn der Kontoinhaber Verfügungen trifft, die entweder sein Guthaben oder die mit dem Kreditinstitut vereinbarte Kreditlinie überschreiten, das Kreditinstitut die Verfügung des Kontoinhabers aber dennoch ausführt. Ein Gewohnheitsrecht kann der Girokontoinhaber aus einer vom Kreditinstitut unter dem Vorgang „geduldete Kontoüberziehung“ vermerkten Überweisungsvorgang allerdings nicht herleiten.

Dispo: Auf Dauer zu teuer
Für die Nutzung des Dispositionskredits empfiehlt sich ein pragmatischer Umgang. Für Kreditinstitut und volljährigen Kontoinhaber stellt er einen Kontokorrentkredit dar, der unbefristet in Kraft tritt. Der festgelegte Rahmen ermöglicht Verfügungen im Zahlungsverkehr, die durch Guthaben auf dem Girokonto nicht abgedeckt sind. Im Kern ist der „Dispo“ ein Verbraucherdarlehen, das zu einem Zinssatz gewährt wird, der deutlich über jenem für den Ratenkredit liegt. Die Nutzungsbedingungen werden vor dem Inkrafttreten in Form von Eckdaten festgelegt. Das Kreditinstitut definiert die Höhe des Darlehens und unterrichtet den Kontoinhaber über den zum Zeitpunkt der Vereinbarung geltenden Jahreszins sowie Bedingungen, unter denen sich der Zinssatz ändern kann. Die Regeln zur Beendigung des Vertrages werden ebenfalls festgelegt. Der Zinssatz ist generell variabel gestaltet und orientiert sich an den aktuell geltenden Marktzinsen. Dabei ist wesentlich, dass Zinsen nur für den in Anspruch genommenen Betrag erhoben werden, der Kontoinhaber seinen Kontokorrentkredit jederzeit zurückzahlen kann.