Kreditkarte

Die Kreditkarte freut sich über wachsende Beliebtheit. Es gibt 4 große Kreditkartengesellschaften, die sich fast den gesamten europäischen Markt teilen: MasterCard, Visa, Diners und American Express. Sie ermöglichen es dem Kreditkarteninhaber in Geschäften, als auch beim Online-Kauf bargeldlos zu zahlen und das weltweit.

Bezahlung im Internet
Viele Online-Shops bieten die Kreditkarte als Zahlungsart an. Man muss die Kreditkartennummer, die Art der Kreditkarte (z. B. Visa oder MasterCard), das Ablaufdatum der Kreditkarte, sowie die 3-stellige Prüfziffer angeben. Die restliche Abwicklung läuft über das Kreditkarteninstitut und der Betrag wird vom Referenzkonto abgebucht.

Bezahlung in Geschäften
Hier gibt es in Deutschland zwei Möglichkeiten: Man bestätigt den Kauf mit seiner Unterschrift oder man gibt die vierstellige Geheimnummer wie bei einer üblichen EC-Karte ein. Das hängt jedoch vom Händler ab und kann nicht beeinflusst werden.

Was kostet eine Kreditkarte?
Das kommt auf die Bank oder das Kreditinstitut an. Manche Banken, wie z. B. die Deutsche Kreditbank (DKB) bieten die Kreditkarte kostenlos an. Einzige Voraussetzung ist hier ein regelmäßiger Geldeingang. Auch das Geldabheben mit der Kreditkarte an Geldautomaten, die die jeweilige Kreditkarte akzeptieren, ist dann kostenlos. Andere Institute fordern eine Gebühr oder einen bestimmten Umsatz.

Risiken
Sollte die Kreditkarte gestohlen werden, kann jeder mit dieser Karte im Internet bezahlen. Darum sollte man ein Kreditkartenlimit festlegen, um große Schäden durch einen Verlust der Kreditkarte im Rahmen zu halten. Außerdem sollte man sich informieren, ob das Benutzen der Kreditkarte im Ausland kostenlos ist und unter welchen Bedingungen.

Wer haftet für eventuelle Schäden durch den Verlust?
Sobald der Verlust der Kreditkarte angezeigt wird, muss der Inhaber für danach entstehende Schäden nicht mehr haften. Wurde die Kreditkarte vorher schon missbraucht, muss der Inhaber bis zu 50 € zahlen. Sollte er jedoch grob fahrlässig gehandelt haben (z. B. bei der Geheimhaltung der Geheimnummer oder sorgfältigen Aufbewahrung), haftet er für alles. Wurde die Geheimzahl beim Betrug benutzt, haftet der Inhaber ebenfalls für alle Schäden. In der Regel sind die Bedingungen bei allen Kreditinstituten gleich, man sollte sich aber bei der Anschaffung in den Allgemeinen Vertragsbedingungen nochmals informieren.