Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist keine kapitalbildende Versicherung und hat nur geringe Prämien, weil die Beitragszahlungen des Versicherungsnehmers nicht angespart werden. Der in der Police festgelegte Betrag wird erst im Todesfalls des Versicherten ausbezahlt. Die Auszahlung der Risikolebensversicherung fällt an diejenige Person, die der Versicherte für diese Versicherung als Empfänger benannt hat.

Kriterien und Entscheidungshilfen vor Abschluss einer Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung ist sinnvoll, wenn man die Familie oder Hinterbliebenen vor einer nicht zu bewältigenden Schuldenlast bewahren will. Die Risikolebensversicherung ist auch sinnvoll, wenn es nur einen Verdiener in der Familie gibt und diese nach seinem Ableben finanziell abgesichert sein soll. Eine sinnvolle Absicherung ist die Risikolebensversicherung auch für Alleinerziehende. Der Betrag, der im Todesfall gezahlt wird und die bereits geleisteten Beitragszahlungen müssen in einem ausgeglichenen Verhältnis stehen. Ein Kriterium bei Abschluss einer Risikolebensversicherung ist die Höhe des Betrags, der im Todesfall an die eingetragene Bezugsperson ausgezahlt wird. Die Höhe der Auszahlungssumme im Todesfall sollte mindestens das Dreifache, bei jungen Versicherten mindestens das Fünffache des Jahresbruttoeinkommens sein.

Die Versicherung stellt dem Versicherungsnehmer vor Abschluss Fragen zu seiner Gesundheit, zu eventuellen chronischen und akuten Erkrankungen sowie zu seiner beruflichen Tätigkeit und ob es in dieser etwaige Gefahren für Leib und Leben gibt. Außerdem fragt die Versicherung das Freizeitverhalten des Versicherungsnehmers ab, um zum Beispiel zu erfahren, ob der Versicherungsnehmer Risikosportarten ausübt. Wird der Versicherung auf diese Fragen hin verschwiegen, dass man Gefahren in Beruf oder Freizeit ausgesetzt ist oder dass man eine chronische Erkrankung hat, kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass die Versicherung die Auszahlung im Leistungsfall verweigert.

Risikolebensversicherungen für jede Lebenssituation
Es gibt drei Arten einer Risikolebensversicherung: die klassische, die verbundene und die fallende Risikolebensversicherung. Diese sind jeweils an bestimmte Lebenssituationen angepasst. Die klassische Risikolebensversicherung eignet sich für Alleinerziehende und junge Familien, weil der zu Beginn festgelegte Auszahlungsbetrag im Leistungsfall sowie die Beitragszahlungen konstant bleiben. Bei der verbundenen Risikolebensversicherung kann man mehrere Versicherungsnehmer eintragen lassen. Der in der Versicherung festgelegte Auszahlungsbetrag ist aber nur einmalig und wird nicht bei allen Ableben der Versicherungsnehmer bezahlt. Diese Art der Risikolebensversicherung eignet sich für eine Ehe, in der beide Partner mit ihrem Einkommen erheblich zur finanziellen Absicherung der Familie beitragen. Versichern lassen können sich dann in der verbundenen Risikolebensversicherung dann sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau. Die fallende Risikolebensversicherung ist an die Bedürfnisse von Kreditnehmern angepasst. Die vereinbarte Versicherungssumme sinkt zusammen mit der Höhe der Beiträge im Laufe der Jahre, so dass mit sinkendem Abtrag der finanziellen Belastungen für einen Kredit auch die finanziellen Aufwände für die fallende Risikolebensversicherung fallen.