Bundesschatzanweisungen

Bundesschatzanweisungen gehören zu den Schatzanweisungen im eigentlichen Sinne. Es handelt sich um mittelfristige Anleihen (exakt 2 Jahre), die vom Staat als Träger ausgegeben werden. Emittiert wird jedes Quartal seit dem Jahre 1996, erfolgt über die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH und wird im Tenderverfahren ausgegeben. Lediglich berechtigte Kreditinstitute, Mitglieder der Bietergruppe Bundesemissionen, können dabei im Auktionsverfahren mitbieten.

Anschließend werden die Schatzanweisungen direkt an der Börse eingeführt. Die Kennzeichnung erfolgt über den vereinbarten Zinssatz und die Laufzeit sowie das Ausgabequartal. Die Fälligkeit der Zinsen sowie die Gesamtfälligkeit sind in der Notierung ebenfalls angegeben. Die Bundesschatzanweisung vom 2. Quartal 2011 lautet somit „1,750% BUNDESSCHATZANW.V. 2011, fällig 14.06.2013, Zinsen 14.06.“ mit der Wertpapierkennnummer DE000 1137347. Damit sind alle Informationen über diese Schatzanweisung bereits in der Notierung enthalten.

Für die gesamte Laufzeit wurde je Schatzanweisung ein verbindlicher Zinssatz ausgehandelt, der einmal jährlich ausgeschüttet wird. Sind die Papiere nicht bei der eigenen Hausbank hinterlegt (dabei werden Gebühren fällig), sondern direkt von der Finanzagentur verwaltet (kostenfrei), kann dieser Zinsbetrag direkt weiterverwendet werden zum Kauf weiterer Bundespapiere. Die Hausbank selbst schüttet den Zinssatz direkt auf das Girokonto aus.

Bundesschatzanweisungen gehören zu den Instrumenten, mit denen durch die Fälligkeit in 24 Monaten ein kurzfristiger Finanzbedarf versorgt werden kann, zusätzlich ist durch den Handel an der Börse auch ein Weiterverkauf während der gesamten Laufzeit möglich. Dabei besteht durch aktuelle Kursentwicklungen und Finanzierungssätze ein Kursrisiko, das eventuell ein Erreichen des ursprünglichen Anlagebetrages nicht mehr ermöglicht. Allerdings fallen die Kurse der Bundesschatzbriefe ausgesprochen selten unter den Ausgabekurs. Da die Finanzagentur am Ende der vereinbarten Laufzeit die Bundesschatzbriefe zurückkauft und den Garantiezins auskehrt, ist eine Kapital- und Zinsgarantie bei Behalt der Papiere bis zur Fälligkeit enthalten.

Bundesschatzanweisungen haben im Übrigen keinen Mindestanlagebetrag wie andere Anlageformen. Dadurch kann der Anleger flexibel die Höhe der Investition bestimmen, selbst Kleinbeträge werden problemlos akzeptiert.

Laut Finanzagentur sind 12 % der gesamten Bundespapiere die Bundesschatzanweisungen. Der Gesamtwert der ausgegebenen Bundesschatzanweisungen (je 8 Papiere sind durch die quartalsweise Auflage zurzeit aktuell) betrug Ende 2010 insgesamt 130 Milliarden Euro, sie sind die kurzfristigsten Anlageformen des Bundes.