Ratgeber Rechtsschutzversicherung

Welche Rechtsschutzversicherung ist die „Richtige“? Ein Vergleich Rechtsschutzversicherung kann bei der Entscheidungsfindung beitragen, eine günstige Rechtsschutzversicherung zu finden. Bei einem Vergleich werden die relevanten Daten und Wünsche der versicherten Person betrachtet, um […]

Welche Rechtsschutzversicherung ist die „Richtige“?

Ein Vergleich Rechtsschutzversicherung kann bei der Entscheidungsfindung beitragen, eine günstige Rechtsschutzversicherung zu finden. Bei einem Vergleich werden die relevanten Daten und Wünsche der versicherten Person betrachtet, um so die passende Versicherung zu ermitteln.

Allgemeines
Bei der Rechtsschutzversicherung handelt es sich um freiwillige Dienste. Der Versicherer ist, dem Versicherungsnehmer gegenüber, verpflichtet gegen eine Prämienzahlung erforderliche Leistungen, im vereinbarten Umfang, im Rechtswesen zu erbringen. Spezielle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich nach dem Versicherungsvertragsgesetztes und dessen Vereinbarungen des Vertrages. Diese sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergeschrieben. Diese werden von dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungsgesellschaft (GDV) veröffentlicht. In der Praxis finden diese häufig Verwendung. Neben diesen werden häufig auch besondere Bedingungen vereinbart.

Welche Kosten werden übernommen?
Die Rechtsschutzversicherer übernehmen ohne eine Deckungsbegrenzung oder die im Vertrag vereinbarten Summe (in der Regel 250000 Euro je Rechtsschutzfall) werden folgende Kosten übernommen: Die gesetzlichen Gebühren eines Anwaltes, welcher sich der Versicherte frei wählen darf, die Gelder des Zeugen/Sachverständiger, diese sind aber nicht für außergerichtliche Privatgutachten gedacht, die Gerichtskosten sowie die entstehenden Kosten des Gegners, falls der Versicherte diese übernehmen muss. Auch die Strafkautionen bis zu einer Höhe von 50000 Euro werden übernommen. Diese Leistung wird gegeben um dem Versicherten vor einem Strafvollzug zu schützen. Bußgelder sowie Geldstrafen werden von der Versicherung nicht übernommen.

Welche Kosten muss der Versicherte übernehmen?
Überwiegend muss der Versicherte auch Selbstbeteiligungen leisten. Typisch ist eine Höhe von 150 bis 250 Euro. Diese Gelder unterscheiden sich je nach Rechtsschutzfall. Teilweise kann die Selbstbeteiligung ausgeschlossen werden, wenn eine geringe Mehrprämie gezahlt wird. Dieses muss allerdings mit der jeweiligen Versicherung bei Vertragsabschluss besprochen werden.

Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt europaweit sowie in den Hafenstädten des Mittelmeers (Marokko, Algerien etc.). Zudem besteht ein Schutz auf den Azoren, den kanadischen Inseln und Madeira. Teilweise bieten die Versicherungen einen weltweiten Schutz zwischen sechs bis zwölf wöchigen Auslangsaufenthalten an. Hier besteht oftmals ein eingeschränkter Schutz. Die Versicherungssumme ist in den meisten Fällen auf 30000 Euro beschränkt und die Kosten eines Anwaltes werden bis maximal des dreifachen eines deutschen Anwaltes gezahlt.

Mitversicherung
Minderjährige Kinder sind immer mitversichert. Volljährige Kinder sind mitversichert, insofern diese nicht verheiratet sind oder eine dauerhafte Berufstätigkeit aufgenommen haben. Die Mitversicherung läuft mit dem 25. Lebensjahr oder mit dem 27. Lebensjahr aus. Es besteht jedoch kein Schutz für Mieter, Fahrer oder Halter eines Kraftfahrzeuges. Hierfür wird eine Versicherung des Verkehrsrechtsschutzes benötigt. Selten haben Versicherer den Verkehrsrechtsschutzes mit inbegriffen.