Durch Streitigkeiten in den unterschiedlichsten Lebenslagen wie Erbangelegenheiten, Fehlbehandlung durch Ärzte/Arzthaftung, Architektenhonorar, Abfindungszahlungen, Streitigkeiten mit Behörden, fehlerhafte Anlageberatung oder Insolvenzfälle, um nur einige Möglichkeiten zu nennen, kommt es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Ein Verfahren mit hohem Streitwert verursacht sehr hohe Prozesskosten, die der Unterlegene des Verfahrens zu tragen hat. Man kann als Kläger bei einem Finanzdienstleister Allianz, DAS, Roland Rechtsschutzversicherung oder bei der Foris AG einen Antrag auf Prozesskostenfinanzierung einreichen.
Instrument des Risikomanagements
Prozesskosten sind alle Kosten, die die Parteien eines Prozesses aufwenden müssen, um einen Rechtsstreit zu führen. Die Prozesskosten, gegen die sich der Kläger durch die Foris AG versichern kann, setzen sich aus den Gerichtskosten (Kosten und Auslagen des Gerichts, wie Sachverständigen-, Dolmetscherkosten, Zeugenauslagen) und den außergerichtlichen Kosten (Anwaltskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Auslagen der Prozessparteien) zusammen. Diese oft nicht unbeträchtlichen Kosten bilden die wesentliche Kostenbelastung für die am Prozess beteiligten Parteien. Um sich vor den hohen Ausgaben eines Rechtsstreits zu schützen, besteht die Möglichkeit als Kläger bei Foris einen Antrag auf Prozesskostenfinanzierung zu stellen. Die Prozesskostenfinanzierung, die von Foris angeboten wird ist eine juristische Finanzdienstleistung, die sich zu einem wichtigen Instrument des Risikomanagements im Wirtschaftsleben etabliert hat. Ab einem gewissen Streitwert (10.000,-€ bis 500.000,-€) prüft der Finanzdienstleister Foris auch mit externen Rechtsanwälten ob die Chance besteht, den Rechtstreit zu gewinnen. Wenn die Erfolgsaussichten günstig sind übernimmt Foris den Fall. Der Finanzdienstleister übernimmt dann die Finanzierung der notwendigen Prozesskosten. Prozesskostenfinanzierung ist für eine außergerichtliche oder gerichtliche Verfolgung.
Zinsertrag als Gesamtforderung
Die Zinsansprüche auf die gerichtlich eingeklagten Forderungen können durch Foris mit einem Zinsrechner schnell kalkuliert werden. Nach der Eingabe der Höhe der Forderung im Zinsrechner kann Foris als Rechengrundlage zwischen Verbraucher- oder Handelsgeschäft Rechenart wählen. Zur Berechnung kann auch ein fixer Zinssatz gewählt werden. Der Zinsrechner ermittelt den Zinsertrag als Gesamtforderung inklusive der Ausgangsforderung.
Eine Niederlage vor Gericht kann zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für den Kläger führen. Wer die Prozesskosten zu tragen hat, entscheidet das Gericht bei Verfahrensende üblicherweise durch Kostengrundentscheidung.