Private Zusatzversicherungen für den Klinikaufenthalt

Eine private Krankenhauszusatzversicherung verbessert den Versicherungsschutz von Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen während eines Klinikaufenthaltes. Die wesentlichen Bestandteile der Zusatzversicherung sind die freie Krankenhauswahl sowie die Unterbringung in einem Einbettzimmer oder Zweibettzimmer […]

Eine private Krankenhauszusatzversicherung verbessert den Versicherungsschutz von Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen während eines Klinikaufenthaltes. Die wesentlichen Bestandteile der Zusatzversicherung sind die freie Krankenhauswahl sowie die Unterbringung in einem Einbettzimmer oder Zweibettzimmer und die garantierte Behandlung durch den Chefarzt. Die freie Krankenhauswahl ist für planbare Klinikaufenthalte relevant, da bei Unfällen und in akuten Fällen nur die Einweisung in ein nahegelegenes Krankenhaus sinnvoll ist. Als Grund für die Wahl einer Klinik außerhalb ihres Wohnortes geben Mitglieder der GKV überwiegend an, dass ihre Angehörigen nicht in derselben Stadt wie sie leben. Gesetzliche Krankenkassen genehmigen in diesem Fall zumeist die Krankenhauswahl, zumal die Betreuung durch Angehörige den Heilungsprozess fördert. Somit steht für die meisten Krankenkassenmitglieder die Unterbringung beziehungsweise die Chefarztbehandlung und nicht die freie Krankenhauswahl im Mittelpunkt ihrer Entscheidung für eine private Krankenzusatzversicherung. Informationen über die private Krankenhauszusatzversicherung finden Mitglieder der GKV auf www.dkv.com/produkte-stationaere-zusatzversicherung-chefarzt-privat-versicherung-104066.html  und auf www.versicherungszentrum.de/krankenversicherungen/zusatzversicherung/stationaer.php.

Das Ein- oder Zweibettzimmer
Kassenpatienten werden in den meisten Kliniken in Dreibettzimmern untergebracht, einige Kliniken nutzen auch Zimmer mit vier Betten. Der Krankenhausaufenthalt stellt sich in einem Einbettzimmer oder in einem Zweibettzimmer wesentlich angenehmer als in einem klassischen Mehrbettzimmer dar. Je weniger Patienten in einem Zimmer liegen, desto geringer ist die Belastung durch Lärm und durch die Besucher der Zimmergenossen. Der eigene Besuch lässt sich hingegen in einem Einbettzimmer oder in einem Zweibettzimmer in Ruhe empfangen. Wer das Krankenzimmer nicht mit weiteren Patienten teilen muss, kann mit Besuchern vertrauliche Gespräche führen. Die größere Ruhe im kleinen Krankenhauszimmer unterstützt den Heilungsprozess und verkürzt im Idealfall den Krankenhausaufenthalt. Ob der einzelne Patient ein Einbettzimmer oder ein Zweibettzimmer bevorzugt, entscheidet er anhand persönlicher Vorlieben. Krankenhausmitarbeiter empfehlen häufig das Zweibettzimmer, da Patienten aufeinander achten und häufig füreinander den Schwesternruf betätigen.

Die Chefarztbehandlung
Die Chefarztbehandlung ist je nach Tarifmodell in der privaten Krankenhauszusatzversicherung enthalten oder kann wahlweise zusätzlich zum Ein- beziehungsweise Zweibettzimmer gewählt werden. Da der Chefarzt weniger Patienten als ein Oberarzt betreut, steht ihm mehr Zeit für das persönliche Gespräch mit jedem einzelnen Kranken zur Verfügung. Die Versicherungsleistung der Chefarztbehandlung garantiert, dass der Patient durch den Chefarzt betreut und behandelt wird. Da dieser in deutschen Kliniken ohnehin die Gesamtverantwortung für seine Station trägt und in medizinisch notwendigen Fällen Kassenpatienten zu Normaltarifen behandelt, ist diese Versicherungsleistung weniger notwendig als das Einbettzimmer oder Zweibettzimmer.

Krankenhaustagegeld
Das Krankenhaustagegeld dient nicht der Begleichung konkreter Kosten, sondern einer pauschalen Vergütung für jeden Tag des Klinikaufenthaltes. Hiermit lassen sich durch den Klinikaufenthalt entstehende Kosten begleichen. Viele Versicherungsnehmer nutzen das Geld auch für die Unterstützung ihrer Besucher und erstatten ihnen Fahrkosten oder das Parkentgelt. Als Ersatz für einen Verdienstausfall eignet sich jedoch das Krankentagegeld besser, da dessen Auszahlung nur die Krankheit und nicht den Klinikaufenthalt voraussetzt.