Firmengründung in China oder Hongkong: Rechtsform, Steuern und Sozialversicherung

Bei einer Firmengründung in Hongkong oder China spielen unterschiedliche Aspekte eine Rolle. Die folgenden Ausführungen beschäftigt sich mit den Rechtsformen in China, den Steuern, die bei einer Firmengründung in China […]

Bei einer Firmengründung in Hongkong oder China spielen unterschiedliche Aspekte eine Rolle. Die folgenden Ausführungen beschäftigt sich mit den Rechtsformen in China, den Steuern, die bei einer Firmengründung in China anfallen und dem chinesische Sozialversicherungssystem.

Welche Rechtsformen sind bei einer Firmengründung in China möglich?

Ausländische Investoren haben die Wahl zwischen vier Rechtsformen, wenn sie in China oder Hongkong mit einem Unternehmen Fuß fassen möchten.

Ein Wholly Froeigned Owned Enterprise – WFOE – befindet sich zu 100 % im Besitz des ausländischen Investors. Die Rechtsform ist vergleichbar mit einer GmbH, die den handels- und steuerrechtlichen Bestimmungen in Deutschland unterworfen ist. Die Anteilseigner müssen nicht mit ihrem Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft aufkommen. Der Nachteil dieser Rechtsform ist, dass die produzierten Gegenstände nur auf dem chinesischen Markt verkauft werden dürfen.

Entscheidet sich der Investor für ein Joint Venture, gründet er ebenfalls eine Gesellschaft, deren Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Im Gegensatz zu einem WFOE benötigt der ausländische Investor für die Gründung aber einen chinesischen Unternehmer, der sich an dem Joint Venture beteiligt. Die Höhe der Einlage müssen beide Gesellschafter mit 50 % erbringen. In dem gleichen Verhältnis wird der Gewinn verteilt, den das Joint Venture in China erzielt.

Darüber hinaus besteht für ausländische Investoren noch die Möglichkeit, ein Holding Unternehmen in Auslandsbesitz zu gründen. Diese Rechtsform ist vergleichbar mit Holdings, die in anderen Ländern gegründet werden. Die Investoren unterliegen allerdings den Bestimmungen des chinesischen Rechts. Vorteilhaft ist die Holding insbesondere für international aufgestellte Konzerne, die durch die Beteiligung oder eine Investition den Markt in China erschließen möchten.

Welche Steuern fallen in China oder Hongkong bei einer Firmengründung an?

Bei einer Firmengründung in China oder Hongkong müssen die Firmengründer auch an die steuerliche Belastung denken. Der chinesische Fiskus erhebt Steuern auf Produktions- und Gesellschaftsaktivitäten. Unterschieden wird nach der Ertragsteuer und der Umsatzsteuer.

Bei Einkünften unter 5.000 RBM (650 Euro) fallen 5 % Steuern an. Der höchste Steuersatz in der Ertragsteuer beträgt 35 %. Dieser wird ab einem Einkommen von 50.000 RBM (6.500 Euro).

Das chinesische Umsatzsteuersystem sieht in Abhängigkeit vom Umsatz die folgenden Besteuerungssysteme vor: Mehrwertsteuer, Geschäftssteuer und Verbrauchsteuer.

Das chinesische Sozialversicherungssystem

Das chinesische Sozialversicherungssystem ähnelt dem in Deutschland. Auch hier kommen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam für Beiträge auf. Der Anteil der Arbeitgeber ist in China allerdings höher. Für die Unfallversicherung und die Mutterschutzversicherung kommt der Arbeitgeber allein auf. Die Höhe der Beiträge ist abhängig von der Provinz, in der das Unternehmen seinen Standort hat.

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