Das sollten Sie über die Wohnungsbauprämie wissen

Der Bau eines Hauses geht ganz schön ins Geld. Gut, dass es die Wohnungsbauprämie gibt. Diese staatliche Förderung kann beim Abschluss eines Bausparvertrages beantragt werden. Jeder Bürger ab 16 Jahren […]

Der Bau eines Hauses geht ganz schön ins Geld. Gut, dass es die Wohnungsbauprämie gibt. Diese staatliche Förderung kann beim Abschluss eines Bausparvertrages beantragt werden. Jeder Bürger ab 16 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland hat ein Recht darauf. Eine frühe Inanspruchnahme lohnt sich und außerdem gibt es auch noch einiges anderes Wissenswertes über die Wohnungsbauprämie.

Das sind die Voraussetzungen

Jeder Bausparer, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und in Deutschland wohnt, kann einen Antrag auf die Wohnungsbauprämie stellen. Allerdings gibt es eine Einkommensgrenze. So darf das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigen. Für ein Ehepaar liegt die Einkommensgrenze bei 51.200 Euro.

Die Höhe der Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 Prozent der jährlich maximal förderungsfähigen Beiträge. Das heißt:

  • Bei Alleinstehenden mit maximal 512 Euro förderungsfähigen Beiträgen, sind es 45,06 Euro.
  • Bei Paaren mit maximal 1024 Euro förderungsfähigen Beiträgen sind es 90,11 Euro.

Voraussetzung ist jedoch immer, dass mindestens 50 Euro jährlich förderungsfähig sind. Bausparverträge, die als vermögenswirksame Leistungen abgeschlossen wurden, sind von der Wohnungsbauprämie ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf www.schwaebisch-hall.de/wohnungsbau-praemie.

Die Wohnungsbauprämie wird bei der Bausparkasse angefordert, bei der Sie den Bausparvertrag abgeschlossen haben. Dort können Sie sich auch noch einmal beraten lassen.

Die Auszahlung der Wohnungsbauprämie

Tritt der von Ihnen abgeschlossene Bausparvertrag in Verwendung wird auch die angesparte Wohnungsbauprämie ausgezahlt.

Eine Sonderregelung gibt es für Bausparverträge, welche vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen und bei denen bis zum 31. Dezember 2008 ein Betrag in der Höhe der Regelsparrate bezahlt wurde. Hier erfolgt eine Überweisung der Wohnungsbauprämie dann, wenn:

  • der Bausparvertrag ausgezahlt wird,
  • die siebenjährige Festlegungsfrist überschritten wurde,
  • anderweitig über den Bausparvertrag verfügt wurde.

Bei Bausparbeiträgen, die nach Ablauf der siebenjährigen Festlegungsfrist oder auf bereits zugeteilte Bausparverträge eingezahlt wurden, erfolgt die Auszahlung der Prämie schon nach der Beantragung des Wohnungsbauprämienantrages.

Wohnungsbauprämie rechtzeitig sichern

Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie sollten Sie diese so früh wie möglich beantragen. Lassen Sie sich dazu am besten ausführlich von der Bausparkasse beraten, bei der Sie Ihren Bausparvertrag abgeschlossen haben. Denn dort müssen Sie auch den Antrag auf die Prämie stellen.