Von Krankenversicherung bis Gehalt – Was muss man als künftiger Referendar wissen?

Als angehender Beamter, also als sogenannter Referendar, bietet es sich, aufgrund des Sonderwechselrechts für Referendare, an, in eine private Krankenkasse zu wechseln. Mit Eintritt in das Dienstverhältnis, erhalten Referendare das […]

Als angehender Beamter, also als sogenannter Referendar, bietet es sich, aufgrund des Sonderwechselrechts für Referendare, an, in eine private Krankenkasse zu wechseln. Mit Eintritt in das Dienstverhältnis, erhalten Referendare das Recht, direkt beim Beginn der Ausbildung in die PKV zu wechseln. Nur die wenigsten Referendare hatten vor ihrem Ausbildungsbeginn Kontakt mit privaten Krankenversicherungen. Daher kommt es bei angehenden Beamten oft zu Unklarheiten, was den Wechsel in die PKV angeht. Diese Unwissenheit kann den Referendar im schlimmsten Falle viel Geld kosten. Damit dies nicht passiert, soll im folgenden Artikel kurz beschrieben werden, was beim Wechsel in die PKV für Referendare zu beachten ist.

versichertBeim Wechsel bloß nichts übereilen

Sich beim Wechsel in eine PKV ausreichend Zeit lassen, ist das oberste Gebot für Referenadre, welche die Ausbildung frisch antreten. Oft setzen Versicherungsmakler Referendare mit der Aussage unter Druck, dass man bereits vor dem Beginn der Ausbildung in die PKV gewechselt haben muss. Viele Referendare glauben diese Unwahrheit und unterschreiben unter Zeitdruck Verträge, welche sie viel zusätzliches Geld kosten können. Später aus dieser überteuerten PKV wieder auszutreten kann schwer werden. Besonders dann, wenn zwischenzeitliche Krankheiten auftraten und man bereits Gebraucht von der Versicherung gemacht hat. Also lieber vorher genügend Zeit lassen, um sich ausreichend zu informieren und die beste und günstigste PKV zu wählen.

lehrerDie Krankenversicherung für Referendare ist mit einem Sonderwechselrecht zu erreichen! Dieses Sonderwechselrecht ist, anders als von vielen Versicherungsvertretern gerne behauptet, zwei Monate ab Verbeamtung, gültig. Nach der Verbeamtung ist es Referendaren also möglich, sich zwei Monate für den Wechsel in die PKV Zeit zu lassen. Das Sonderwechselrecht erlaubt es sogar, sich Rückwirkend für die Ausbildungszeit über die PKV versichern zu lassen. Beiträge die bis dato an die gesetzliche Kasse geleistet wurden, kann der Referendar zurück erstattet bekommen.

Referendare werden nach ihrer Ausbildung häufig „Beamte auf Probezeit“ genannt. Dieser Status verschafft den Aspiranten ein weiteres Sonderwechselrecht. Der Ausbildungstarif der Referendare wird meistens von den Versicherungen automatisch an die gültigen Beamtentarife angepasst. Diese Umstellung sollte eigentlich von den Kassen schriftlich angekündigt werden, was jedoch leider nicht immer der Fall ist. Die privaten Krankenkassen verheimlichen die Kostensteigerungen oft gerne, damit die angehenden Beamten nicht von ihrem zwei- bis vierwöchigem Sonderwechselrecht gebrauch machen. Dieses Sonderwechselrecht erlaubt es den Beamten auf Probe zu einer anderen, günstigeren PKV zu wechseln.

Beamtenanwärter sollten ihren Nutzen daraus ziehen, dass für sie der Kontrahierungszwang der Beamtenöffnungsaktion nicht gilt. Referendare können also von unabhängigen Fachmännern prüfen lassen, welche PKV die besten Kontitionen bietet. Für Referendare ist diese Risikoabfrage kostenfrei und bleibt anonym. So stellen Referendare sicher, dass sie auch wirklich zu besten PKV für die eigenen Ansprüche wechseln.